Fachanwalt

auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts

Im Jahr 2017 habe ich meine dritte Fachanwaltschaft im Rechtsgebiet Arbeitsrecht erhalten.

 

Ich berate Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfe ich Arbeitsverträge, berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleite ich Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing und vielem mehr.

Aktuelle Rechtssprechung: Polemische Facebook-Einträge - Abmahnung statt fristloser Kündigung

Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schnupfhagn
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