Fachanwalt
auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts
Im Jahr 2017 habe ich meine dritte Fachanwaltschaft im Rechtsgebiet Arbeitsrecht erhalten.
Ich berate Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfe ich Arbeitsverträge, berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleite ich Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing und vielem mehr.