Fachanwalt
auf dem Rechtsgebiet des Familienrechts
Seit vielen Jahren bin ich Fachanwalt für Familienrecht. Gerne berate ich Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung bin ich diskreter Ansprechpartner. Gegenüber Ämtern und Behörden vertrete ich Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand. Vorzuweisen habe ich 120 Fälle innerhalb von drei Jahren, wobei es sich bei mindestens der Hälfte der Verfahren um gerichtliche handelte.
Ständige Fortbildung ist Pflicht und Selbstverständlichkeit. Ich vertrete Ihre Angelegenheiten beratend, außergerichtlich oder vor dem Familiengericht in folgenden Angelegenheiten:
Scheidung, Härtescheidung
Kindesunterhalt
Elternunterhalt
Ehegattentrennungsunterhalt
Nachscheidungsunterhalt
Unterhalt für die nichteheliche Mutter
Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung
Versorgungsausgleich
Hausratsteilung
Wohnungszuweisung
Elterliche Sorge für die Kinder
Zugangsrecht
Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Einstweilige Anordnungen